B – Auto
Der Führerschein der Klasse B erlaubt das Führen von Kraftwagen mit einer zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Bei diesem Führerschein wird die Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe durchgeführt.
Mindestalter: 18*
B 197 – Automatik-Ausbildung
Der Führerschein der Klasse B erlaubt das Führen von Kraftwagen mit einer zulässige Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätze außer dem Führersitz. Hier wird die Ausbildung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe durchgeführt – durch das absolvieren von 10 Fahrstunden auf einem KFZ mit Schaltgetriebe und einer 15-Minütigen Prüfung darf danach auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe gefahren werden. Weitere Informationen findest du hier: Automatikführerschein B 197
Mindestalter: 18*
BE- Auto mit Anhänger
Der Führerschein der Klasse BE erlaubt das Führen von Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit Anhänger oder Sattelanhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr 750 kg und nicht mehr als 3500 kg.
Mindestalter: 18*
B96 – Auto mit Anhänger
Die Erweiterung der Klasse B96 erlaubt das Führen von Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3500 kg und nicht mehr als 4250 kg.
Mindestalter: 18*
BF17 – Begleitetes Fahren
(*) Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis für die Klassen B, BE und B96 bereits mit 17 Jahren erworben werden.
Mindestalter: 17
B196 – Leichtkrafträder mit Autoführerschein
Seit dem 1.1.2020 ist es möglich den Führerschein der Klasse B zu erweitern, dass damit Motorräder der Klasse A1 geführt werden dürfen. Diese Erweiterung gilt nur innerhalb Deutschlands und ermöglicht im Gegensatz zum Führerschein der Klasse A1 keinen Aufstieg auf A2 nach 2 Jahren. Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren.
Mindestalter: 25
Mofa
Zum Führen eines Mofa´s ist kein Führerschein, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung sowie das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Die zugelassene Höchstgeschwindigkeit beträgt 25 km/h.
Mindestalter: 15
AM – Rollerführerschein
Der Rollerführerschein ist für viele junge Erwachsene der erste Schritt zur Mobilität. Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis darfst du dann zweirädrige, dreirädrige und vierrädrige Kraftfahrzeuge mit höchstens 45 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit fahren.
Mindestalter: 15
A1 – Leichtkrafträder
Zum Führen von Krafträdern der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 KW wird der Führerschein Klasse A1 benötigt. Das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten ist erforderlich.
Mindestalter: 16
A2 – Motorrad
Um Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW (48 PS) fahren zu dürfen, wird der Führerschein der Klasse A2 benötigt.
Mindestalter: 18
A – Motorrad (offen)
Der Führerschein der Klasse A ermöglicht das Führen von Krafträdern mit einem Hubraum von mehr als 50ccm sowie einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 , 20 bei mindestens 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2